Das Gutachten und der kleine Bruder - der Prüfbericht
Unsere wesentliche Aufgabe besteht primär darin, eine Bewertung Ihres Sachschadens aus hygienischer Sicht vorzunehmen. Hierbei arbeiten wir häufig Hand in Hand mit anderen Fachgutachtern, wie z. B. Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, für Inhalts-/Hausratsschäden und für Betriebsunterbrechungsschäden (BU-Schäden). Diese Gutachter können für Sie ebenfalls sehr wichtig sein, da sie die technische und/oder wirtschaftliche Bewertung des Sachschadens durchführen.
Für die Erstellung eines Gutachtens wird mit Ihnen zusammen ein Ortstermin am Schadensort durchgeführt. Die Terminierung erfolgt mit Ihnen über unseren hilfsbereiten Innendienst. Im Zuge des Vor-Ort-Termins wird Ihr Sachschaden durch den optischen und (häufig) olfaktorischen Befund bewertet – hierbei zeichnet sich der chemische Sachverständige („Baubiologe“) durch ein Alleinstellungsmerkmal aus: Wir entnehmen Proben zur weitergehenden Bewertung des Folgeschadens. Die Probenentnahme erfolgt immer dann, wenn der sensorische Befund nicht eindeutig ist oder die Feststellungen vor Ort bestätigt werden sollen.
Im Rahmen eines Ortstermins werden häufig bereits weitergehende Maßnahmen zur Schadenminderung sowie Schritte der weiteren Schadenabwicklung besprochen. Diese Inhalte werden anschließend in einem Zwischenbericht oder einem Abschlussgutachten konkretisiert. Der Bericht enthält neben den Feststellungen vor Ort und der Schadenbewertung ein – wenn nicht das – Kernelement unserer sachverständigen Tätigkeit: die Empfehlung konkreter Sanierungsmaßnahmen. Diese Sanierungsempfehlungen sind hierbei verständlich formuliert, objektbezogen und in übersichtlicher Tabellenform dargestellt.
Die Bearbeitungszeit unserer Gutachten variiert in Abhängigkeit von der Komplexität des Sachschadens, der Dauer der Auswertung der Proben im Labor und der Auslastung unseres Büros. Eines ist hierbei gewiss: Die Gutachtenerstellung erfolgt in wenigen Tagen oder wenigen Wochen nach dem Ortstermin.
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Es muss nicht immer ein komplettes Gutachten sein. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen Prüfbericht zu eingesendeten Proben. Hierbei gilt zu beachten:
- Es liegt eine konkrete Fragestellung ohne juristisch fassbare Erwartungen vor. Konkrete Fragestellungen sind häufig:
- Handelt es sich bei den Verfärbungen um einen Befall durch Schimmelpilze?
- Können Abwasserrückstände (Braun-, Schwarz-, Gelb- oder Küchenabwasser) in den Proben nachgewiesen werden?
- Wurde das Holz oder der Holzwerkstoff durch Nassfäulepilze befallen?
- Ist das Bauteil asbesthaltig?
Die Erstellung eines Prüfberichtes basiert auf eingesandten Proben ohne Durchführung eines Ortstermins. Die Ergebnisse und Bewertungen eines Prüfberichtes beziehen sich ausschließlich auf die eingesandten Proben. Das bedeutet: Die Aussagekraft eines Gutachtens ist stets höher als die eines Prüfberichtes.
Eine repräsentative Probenentnahme wird vorausgesetzt. Zögern Sie nicht, uns vor der Probenentnahme zu kontaktieren – wir klären Sie gerne über die Durchführung einer Probenentnahme auf und geben Hinweise zur Versendung der Proben.
Brandschäden
Bewertung von Brandfolgeschäden gemäß VdS 2357
- Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Brandfolgeprodukte und Gebäudeschadstoffe. Insb. Bewertung des Korrosionspotentials des Brandfolgeproduktes.
- Erstellung von Sanierungskonzepten.
- Bewertung der Innenraumhygiene nach dem Brandereignis - insb. aufgrund von behördlichen Auflagen. Einstufung der Gefahrenbereiche gem. VdS 2357.
- Erstellung von Deklarationsanalysen für Brandabfälle nach LAGA, EBV und DepV.
- Entnahme von Boden- und Wasserproben.
- Durchführung von Sanierungskontrollen.
Wasserschäden
Bewertung von Wasser-/Nässeschäden gemäß UBA-Schimmelleitfaden und VdS 3151
- Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Bakterien (insb. Fäkalindikatoren) und Schimmelpilze.
- Erstellung von Sanierungskonzepten.
- Bewertung der Innenraumhygiene und Erstellung von Schwarz-Weiß-Bereichen.
- Bewertung von Überschwemmungs-/Hochwasserschäden (bspw. durch den Eintrag von Heizöl).
- Durchführung von Sanierungskontrollen.
Schadstoffkataster und Schadstoffmessung
Bewertung von Gebäudeschadstoffen nach VDI 6202 und DIN 16000 und VDI 4300
- Durchführung von Orientierenden/Detaillierten Technischen Erkundungen gemäß Richtlinie VDI/GVSS 6202.
- Messung von Innenraumluftverunreinigungen gem. DIN 16000 und VDI 4300.
- Ermittlung von Ursachen für Geruchsbelästigungen in Innenräumen.
- Messung von fertighausspezifischen Schadstoffen.




